Die Förderung von
Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen wird
auch durch die Beratungsförderung des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und und Technologie ( BMWi),
nachhaltig unterstützt.
Im Wesentlichen besteht die Förderung in
der Übernahme von 50 % des Beratungshonorars pro Beratung zu einem
bestimmten Thema (alte Bundesländer)und bis zu 75 % des
Beratungshonorars (neue Bundesländer).
Mit dem Einsatz von
Fördermitteln für mittelständische Unternehmen wird das Ziel verfolgt,
Firmen kurzfristig notwendiges Know-how zur Verfügung zu stellen, um
die Unternehmens- entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand
nachhaltig zu verbessern.
Unternehmensberatungen
Die Förderung von Unternehmensberatungen dient der Verbesserung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Anpassung an veränderte
wirtschaftliche Rahmenbedigungen kleiner und mittlerer Unternehmen
sowie der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung. Dazu zählen
beispielsweise:
-
Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen der
Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems
-
Spezielle Beratungen
zu Technologie und Innovationen, Außenwirtschaft, Kooperationen,
Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftegewinnung und -sicherung,Compliance,
Arbeitsschutz Unternehmensübergabe
Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops
Die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie
Workshops dient der Leistungssteigerung bestehender Unternehmen oder
vermittelt Informationen über die Existenzgründung.
Zur Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ->
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Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir beraten Sie gerne hinsichtlich einer Fördermöglichkeit!